Badeordnung

Haus- und Badeordnung für die Benutzung des Freibades der Stadt Braunfels

§ 1  Zweck der Haus- und Badeordnung

Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Bäder. Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse.

 

§ 2  Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

1. Die Haus- und Badeordnung des Freibades der Stadt Braunfels ist für alle Gäste verbindlich.

2. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Gast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.

3. Die Mitarbeiter oder weitere Beauftragte der Stadt Braunfels üben das Hausrecht aus. Anweisungen der Mitarbeiter oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden.
Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch den Bürgermeister der Stadt Braunfels oder dessen Beauftragte ausgesprochen werden. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.

4. In besonderen Betriebsteilen, wie z. B. Gastronomie, Liegewiese, Sportbereiche, Kinderspielplatz sowie Schwimm- und Badebecken und deren Einrichtungen (z. B. Sprunganlage, Wasserrutsche) gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.

5. Wertfächer stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

6. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z.B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

7. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriften sowie Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badeüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

8. Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes können aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht werden. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4 BDSG werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Eine Betrachtung der Videoaufzeichnungen erfolgt nur in dem Fall, wenn bestimmte Videosequenzen Aufschluss geben über einen Unfall oder einen Strafbestand. Diese Daten werden dann der Versicherung zur Beweiserhebung oder der Polizei zur Beweisführung übergeben.

 

§ 3  Zutritt

1. Der Besuch des Freibades Braunfels steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.

2. Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer volljährigen und geeigneten Aufsichtsperson erforderlich. Die Anwesenheit von Aufsichtspersonal entbindet die Eltern oder die mit der Beaufsichtigung beauftragte Person nicht von der Elternaufsichtspflicht. Ab dem 8. Lebensjahr dürfen Kinder alleine ins Freibad, sofern sie nachweislich schwimmfähig sind (Nachweis des „Deutschen Schwimmabzeichens“ in Bronze durch den Schwimmpass).

3. Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen oder geistigen Einschränkungen ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer geeigneten, sorgeberechtigten Begleitperson gestattet. Ein Hinweis an unsere MitarbeiterInnen ist in jedem Fall erforderlich.

4.  Jeder Gast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für das Freibad sein und folgende vom Badbetreiber eventuell überlassene Gegenstände

  •  Garderobenschrankschlüssel
  • Wertfachschlüssel
  • Leihutensilien

       so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird, insbesondere hat er diese am Körper (z. B. Armband) zu tragen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.

5. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Freibades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

6. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,

  • gegen die ein Hausverbot verhängt worden ist,
  •  die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
  •  die Tiere mit sich führen,
  • die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage         einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden,
  • die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wollen.

7.  Nichtschwimmer und unsichere Schwimmer müssen im Beckenumgangsbereich und im Wasser (auch im Kleinkinderbecken) geeignete Schwimmhilfen tragen und dürfen das Bad ausschließlich unter der Begleitung einer geeigneten, volljährigen Aufsichtsperson betreten.

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen!

8. Gutscheine können gegen Eintrittskarten und sonstige kostenpflichtige Leistungen eingelöst werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich.

 

§ 4  Öffnungszeiten und Preise

1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang im Freibad sowie auf der Homepage unter www.braunfels.de bekannt gegeben.

2. 60 Minuten vor Schließungszeit ist Kassenschluss und 20 Minuten vor Schließung müssen die Schwimmbecken geräumt werden.

3. Für das Freibad können für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.

4. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Freibades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.

5. Erworbene Eintrittskarten, E-Tickets oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht zurückgenommen, erstattet oder umgetauscht. Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen. Eine Nutzung von Leistungen ohne den dazu erforderlichen gültigen Eintrittsnachweis führt zu einem sofortigen Ausschluss vom Besuch des Bades.

6. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

 

§ 5  Verhaltensregeln

1. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

2. Der Konsum von Cannabis und illegalen Rauschmitteln ist auf dem Betriebsgelände des Bades zu jeder Zeit untersagt (§2 CanG). Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

3. Den Gästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der anderen Gäste kommt.

4. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.

5. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht werden.

6. Eigene zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht in das Freibad mitgebracht werden. Diese dürfen ebenfalls nicht im Bereich der Gastronomie verwendet werden.

7. Liegen, Stühle und Tische dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.

8. Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

9. Jeder Unfall, der sich in oder auf dem Gelände des Bades ereignet, ist dem Personal unverzüglich zu melden.

10. Aus hygienischen Gründen haben Säuglinge und Kleinstkinder extra Schwimmwindeln zu tragen. Die Verwendung einer tagesüblichen Windel ist unzulässig.

11. Die Benutzung des Kleinkinderbeckens ist nur bis 8 Jahre gestattet.

12. Barfußbereiche und die Beckenumgänge dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten und mit mitgebrachten Kinderwagen nicht befahren werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor dem Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitpersonen zu reinigen.

13. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.

14. Die Benutzung der Schwimmhilfen und Trainingsgeräte nur innerhalb der abgesperrten Sportbahnen gestattet.

15. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

16. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Gäste.

17. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden.

18. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u.a. sind nicht erlaubt.

19. Jeder Benutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.

20. Der Aufenthalt im Schwimmbecken ist nur in allgemein üblicher Badebekleidung gestattet.

21. Badegäste mit langen Haaren haben aus Gründen der Hygiene eine Badekappe zu tragen oder aber die Haare auf geeignete Art und Weise anders zu fixieren (z. B. Haargummi).

22. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Gäste in die Schwimm- und Badebecken ist untersagt.

23. Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.

 

§ 6  Besondere Einrichtungen

1. Die angebotenen Sprunganlagen und Rutschen verlangen Umsicht und Rücksichtsmaßnahme auf die anderen Nutzer.

2. Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus. Personen unter einer Körpergröße von 1,20 Meter ist die Nutzung der Sprunganlage ohne persönliche und geeignete Aufsichtsperson nicht gestattet.

       Der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.

3. Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.

4. Das Unterschwimmen des Sprungbereichs bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.

5. Der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss auch im Kleinkinderbecken eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden. Es ist ausschließlich mit den Beinen voraus zu rutschen. Die Beschilderungen sind zu beachten.

6. Nach dem Frühschwimmen (7-12 Uhr) sind die Schwimmbahnen ausschließlich in Längsrichtung zu benutzen.

       Die Richtung ist durch die Wellenbrecherleine vorgegeben.

 

§ 7  Haftung bei Schadensfällen

1.  Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

2. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diesen nicht aus zwingenden, betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

3. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertegegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Überwachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

4. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren. Bedingt durch den Wasseraustrag aus den Schwimmbecken ist es auf den Umgängen entsprechend nass und rutschig. Wir empfehlen daher, unbedingt Badeschuhe zu tragen. Bitte rennen Sie nicht und beim Auf- und Absteigen von Treppenstufen halten Sie sich bitte am Geländer fest. Mit Nässe und der dadurch bedingten Rutschgefahr ist im gesamten Bad zu rechnen.

 

§ 8  Inkrafttreten

Diese Haus- und Badeordnung tritt am 16.05.2025 in Kraft.

Braunfels, den 05.05.2025

Der Magistrat der Stadt Braunfels

gezeichnet

Christian Breithecker

Bürgermeister