Familientageskarte

Benutzung der Sprunganlage erst ab einer Körpergröße von 1,20 Meter, ansonsten nur unter Aufsicht einer persönlichen und geeigneten Aufsichtsperson.

Aus hygienischen Gründen haben Säuglinge und Kleinstkinder extra Schwimmwindeln zu tragen. Die Verwendung einer tagesüblichen Windel ist unzulässig. 

Die Benutzung des Kleinkinderbeckens ist nur bis 8 Jahre gestattet.

Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer volljährigen und geeigneten Aufsichtsperson erforderlich. Die Anwesenheit von Aufsichtspersonal entbindet die Eltern oder die mit der Beaufsichtigung beauftragte Person nicht von der Elternaufsichtspflicht. Ab dem 8. Lebensjahr dürfen Kinder alleine ins Freibad, sofern sie nachweislich schwimmfähig sind (Nachweis des „Deutschen Schwimmabzeichens“ in Bronze durch den Schwimmpass).